Inkontinenzmaterial auf Rezept

Wir unterstützen dich diskret bei Inkontinenz: Inkontinenz-Material auf Rezept

Über eine Inkontinenz zu sprechen kann sehr unangenehm sein. Viele Betroffene wissen daher nicht, dass sie die Hilfsmittel nicht aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kostenübernahme von Inkontinenz-Material eine Krankenkassenleistung. Wir unterstützen dich dabei, diesen Vorgang diskret und unkompliziert in die Wege zu leiten.

Zunächst solltest du dich an den Arzt deines Vertrauens wenden und nach einem Rezept für Inkontinenz-Material fragen. Dieses Rezept ist die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Lade diese ärztliche Verordnung anschließend diskret in unserem Kontaktformular hoch, damit wir deine Daten erfassen können. Abschließend brauchen wir das Rezept für Inkontinenz-Material noch im Original: Sende es uns bequem per Post zu und wir übernehmen bei Eingang des Rezepts den Rest.

Nachdem wir uns mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben, werden wir uns bei dir melden, um über die verfügbaren Produkte und die Versanddetails zu sprechen. Dieser Vorgang gilt, wenn du dein eigenes Rezept für Inkontinenz-Material einreichst oder wenn du das Rezept für eine pflegebedürftige Person hochlädst.

Wenn du dein Rezept nicht jedes Mal aufs Neue beim Arzt abholen und hier einreichen möchtest, kannst du eine Dauerverordnung für Inkontinenz bei deinem Arzt beantragen. Diese gilt in der Regel für 12 Monate. Einmal bei uns eingereicht, senden wir dir über den genannten Zeitraum ohne zusätzlichen Aufwand dein Inkontinenz-Material bequem nach Hause.

Der Bestellprozess als Bild Der Bestellprozess als Bild

Kostenübernahme von Inkontinenz-Produkten: Das gilt es zu beachten

Die Krankenkasse übernimmt bei einer Inkontinenz die Kosten für alle Hilfsmittel, die in der Basisversorgung vorgesehen sind. Da das Inkontinenzmaterial auf Rezept zu den Verbrauchshilfsmitteln zählt, musst du in der Regel mit einer Zuzahlung von 10% der Kosten pro Monat rechnen – dies ist gesetzlich im § 33 SGB 5 geregelt. Der maximale Eigenanteil darf jedoch nicht höher als 10 Euro im Monat sein.

Diese Zuzahlung kann jedoch steigen, wenn du nicht die von der Krankenkasse vorgegebenen Produkte nutzen möchtest. Denn: Premium-Inkontinenz-Material ist in der Regel nicht in der Basisversorgung vorgesehen. Hier kann trotzdem oftmals ein Anteil der Kosten über die Krankenkasse verrechnet werden. Wir beraten dich gerne persönlich, wenn du mehr zu diesem Thema wissen möchtest.

Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme von Inkontinenz-Material

Damit dein Arzt dir oder einer pflegebedürftigen Person ein Rezept für Inkontinenz-Material ausstellen kann, muss eine Grundvoraussetzung erfüllt werden: Es muss mindestens eine mittlere Inkontinenz diagnostiziert werden. Laut Sozialgesetzbuch ist dies der Fall, wenn du innerhalb von vier Stunden mindestens 100ml Urin verlierst.

Bei stärkeren und schwächeren Ausprägungen lohnt sich in der Regel ein Anruf bei der Krankenkasse, um die Situationen individuell zu bewerten. Gerne sind wir dir hierbei behilflich. Sprich uns einfach darauf an!

Krankenkassenleistung bei Inkontinenz: Welche Inkontinenz-Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen?

Bei einer Inkontinenz ist jeder Fall individuell zu bewerten. Daher gibt es keine allgemeingültige Auflistung der übernommenen Hilfsmittel. Ein weiteres Problem: Die Basisversorgung wird von jeder Krankenkasse verschieden ausgelegt, da diese mit unterschiedlichen Produktanbietern zusammenarbeiten.

Auch dein Arzt hat einen gewissen Spielraum bei der Verschreibung von bestimmten Inkontinenzartikeln. Daher ist es wichtig, dass du direkt mit deinem Arzt besprichst, welche Produkte für dich infrage kommen.

Das Inkontinenz-Material auf Rezept umfasst in der Regel vor allem:

  • Einmalwindeln
  • Inkontinenzeinlagen
  • Vorlagen

Darüber hinaus können auch Inkontinenz-Pants vom Arzt verschrieben werden. Diese zählen allerdings nicht zur Basisversorgung und es muss ein Eigenanteil geleistet werden.