Flächendesinfektion

Flächendesinfektion in der häuslichen Pflege – für ein hygienisch sicheres Zuhause

Wenn Sie zu Hause pflegen, wissen Sie: Hygiene ist mehr als nur Sauberkeit – sie schützt aktiv die Gesundheit Ihrer Liebsten. Doch im Alltag fehlt oft die Zeit für aufwändige Maßnahmen. Mit einer zuverlässigen Flächendesinfektion können Sie Keime gezielt bekämpfen – schnell, gründlich und ohne Rückstände.

Was ist Flächendesinfektion – und was bewirkt sie?

Flächendesinfektion bedeutet, potenziell keimbelastete Oberflächen mit speziellen Desinfektionsmitteln zu behandeln. Ziel ist es, Bakterien, Pilze und Viren unschädlich zu machen – besonders dort, wo häufig Kontakt mit Händen oder Pflegehilfen besteht. Gerade in der häuslichen Pflege ist eine effektive Desinfektion wichtig, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Sie ergänzt die Händedesinfektion und sorgt für ein hygienisches Umfeld. Das schützt Pflegebedürftige ebenso wie ihre Angehörigen.

DecaBAC S / A von PuraDES – Produktübersicht

Die alkoholischen Schnelldesinfektionen DecaBAC S und A bieten zuverlässige Keimreduktion bei gleichzeitig hoher Materialverträglichkeit:

  • HACCP-zertifiziert und VAH-gelistet
  • Aldehyd-, phenol- und QAV-frei
  • Begrenzt viruzid PLUS (inkl. Noro-, Adeno- und Rotaviren)
  • Sichtbar rückstandsfrei, ideal für kleine Flächen
  • Wirksam innerhalb von 30 Sekunden
  • Auch als Aerosol (DecaBAC A) für schwer erreichbare Stellen

Warum ist Flächendesinfektion bei der Pflege so wichtig?

In der Pflege werden Oberflächen wie Waschbecken, Toiletten, Pflegebetten oder Nachttische regelmäßig berührt – teils auch mit kontaminierten Handschuhen. Dort können Keime lange überleben. Mit einer effektiven Flächendesinfektion unterbrechen Sie mögliche Infektionsketten – besonders wichtig bei immungeschwächten Menschen. Die regelmäßige Desinfektion besonders beanspruchter Flächen bringt Hygiene, Sicherheit und Ruhe in den Pflegealltag – ganz ohne Mehraufwand.

Wie funktioniert die Flächendesinfektion mit DecaBAC?

DecaBAC-Produkte sind gebrauchsfertige, alkoholbasierte Desinfektionslösungen. Sie werden direkt auf die zu reinigende Fläche gesprüht (DecaBAC A) oder mit einem Tuch aufgetragen (DecaBAC S). Anschließend werden die Flächen gründlich gewischt, sodass sie vollständig benetzt sind. Nach einer kurzen Einwirkzeit von 30 Sekunden ist die Desinfektion abgeschlossen. Die Lösung verdunstet rückstandslos und kann ohne Nachspülen angewendet werden. Wichtig: Nur auf alkoholverträglichen Oberflächen einsetzen – nicht für Acrylglas geeignet.

Welche Vorteile bietet DecaBAC Flächendesinfektion?

Die DecaBAC Schnelldesinfektion wurde speziell für professionelle und private Pflegeumfelder entwickelt:

  • Sehr kurze Einwirkzeit von nur 30 Sekunden
  • Keine sichtbaren Rückstände, ideal für sichtbare Flächen
  • Flexible Anwendung – als Spray oder Wischdesinfektion
  • Hohe Wirksamkeit auch bei hoher Eiweißbelastung
  • Ideal zur Kombination mit Pflegehilfen aus Ihrer Pflegebox

Wo kommt Flächendesinfektion im Pflegealltag zum Einsatz?

Flächendesinfektion sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo hygienerelevante Berührungen stattfinden:

  • Bad und WC (Waschbecken, Armaturen, Haltegriffe)
  • Nachttisch, Türklinken, Lichtschalter
  • Medizinische Geräte oder Thermometer

Welche Varianten gibt es – und welche bietet Pflebo an?

Die DecaBAC-Produkte sind in unterschiedlichen Größen und Anwendungsformen erhältlich. Pflebo bietet:

  • Sprühflaschen (750 ml) für schnelle Anwendung
  • Spender- und Keulenflaschen (500–1000 ml) für Wischdesinfektion
  • Aerosoldose (400 ml) für schwer zugängliche Stellen
  • Kanister (5 l / 10 l) für größere Bedarfe
  • Alle Varianten sind VAH-gelistet, wirtschaftlich und besonders anwenderfreundlich

FAQs – Häufige Fragen zu Flächendesinfektion

Hinweise & Fußnoten

*Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt unter der Voraussetzung eines entsprechenden Bedarfs und der Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung des individuellen Bedarfs und der Notwendigkeit erfolgt durch die Pflegekasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch besteht nur, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.